Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde
Neustrelitz-Kiefernheide


Der Kirchgemeinderat · ein kleiner Blick in die Historie

"Da sprach Jesus abermals zu ihnen: Friede sei mit euch!
Gleichwie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch." (Joh. 20, 21)

"Das Konsistorium hat zu bestellen … in den Flecken Mirow und Feldberg die Küster, Schulmeister und Kirchenvorsteher", heißt es in der Kirchenverfassung von 1844.
Und in seinen Ausführungen zur Kirchenrechnung schreibt Krüger-Haye (1941):
"In jeder Gemeinde sollten ein oder mehrere Kirchenvorsteher bestellt werden, und zwar durch das Konsistorium, die für das Beste der Kirche mit sorgen und die Kirchenrechnungen mit unterschreiben sollten."
Konsistorialrat Werner berichtet dem großherzoglichen Konsistorium über die Einweihungsfeierlichkeiten der neuen Zierker Kirche (30. Juni 1867):
"Draußen vor der Kirche stellte ich (nach dem Gottesdienst) dem Großherzog den Gemeindevorstand, welcher ihm in ihren und im Namen der Gemeinde ihren Dank aussprechen wollten, vor, und verließ höchstdenselben nach einigen Worten an die Vorstände und unter Hoch der Gemeinde den Ort."
Mit Schreiben vom 19.02.1851 hatte der Konsistorialrat Ohl die Übernahme des Amtes durch den Eigentümer Kruthoff bestätigt.
Die Akten verzeichnen, dass dessen Vorgänger mehr als 50 Jahre in dieser Aufgabe treu gedient hatte.
Die Trennung von Staat und Kirche (1918) erforderte eine grundsätzliche Neugestaltung der Leitung und Kontrolle der evangelisch-lutherischen Gemeinden in Mecklenburg-Strelitz.
Bisher war "die Kirche eingebaut in den Staat, der Großherzog zugleich Oberbischof. ... die kirchliche Gesetzgebung wurde vom Landtag ausgeübt, die Mitglieder des Oberkirchenrats vom Großherzog durch das Ministerium berufen". (D. G. Tolzien, 1918)
Grundlage aller Überlegungen wurde, dass die Landeskirche sich auf der Kirchgemeinde aufbaut, die ihrerseits durch den Kirchgemeinderat vertreten wird.
Somit ergab sich: "jede Gemeinde hat ihre Kirchgemeinderäte; die gesamte Landeskirche hat ihren Kirchentag, der die Kirchengesetze erlässt, oberste Verwaltungsbehörde ist der Oberkirchenrat, dessen Mitglieder von Oberkirchenrat und Kirchenvorstand zusammen ernannt werden." (Aus einem Brief D. G. Tolziens an die Geistlichen des Landes, Weihnachten 1918)
Am 6. Juni 1920 tagte der verfassungsgebende Kirchentag für Mecklenburg-Strelitz in der Stadtkirche zu Neustrelitz.
Nach der Wahl im Oktober des Jahres traf am 01.11.1920 der erste Kirchgemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Stadtkirchgemeinde von Neustelitz zur ersten Beratung zusammen.
Der Kirchgemeinderat selbst wird nach den Bestimmungen in allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl bestimmt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Als Ausnahmen sind zu verzeichnen 1933, als nach erst einjähriger Amtszeit ein neuer Kirchgemeinderat gebildet werden musste, und dann 1945, als am 29. Juni ein neu aufgestellter Kirchgemeinderat seine Arbeit mit einer Sitzung aufnahm. Jedoch wurden aufgrund einer Anordnung des Oberkirchenrats zum 18.11.1945 neue Wahlen festgesetzt und durchgeführt.


hier: Archiv Altstrelitz Archiv Stadtkirche Archiv Wokuhl Archiv Zierke

[zur Startseite]