Die Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde Strelitzer Land



Eckpunkte einer zukünftigen Gemeindearbeit

Eckpunkte einer zukünftigen Gemeindearbeit Die Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden Alt Strelitz, Stadtkirchgemeinde Neustrelitz, Zierke und Wokuhl, vertreten durch die Kirchgemeinderäte, vereinbaren:

I. Die Kirchgemeinden beabsichtigen, sich zu einer Kirchgemeinde zu vereinigen. Sie haben dazu eine Vereinbarung erarbeitet, für die die Zustimmung des Kirchenkreisrates sowie die Genehmigung des Oberkirchenrates eingeholt wird. Die Kirchgemeinden wollen mit diesem Eckpunktepapier die Grundzüge ihrer zukünftigen Zusammenarbeit festschreiben, wobei sie sich darüber einig sind, dass die getroffenen Vereinbarungen der Fortschreibung durch die Entwicklungen der Zukunft unterliegen. Der zukünftige gemeinsame Kirchgemeinderat kann deshalb von den hier getroffenen Vereinbarungen durch Beschluss abweichen. Der zukünftige gemeinsame Kirchgemeinderat soll jedoch auch im Falle von Abweichungen die hier niedergelegten Grundgedanken berücksichtigen.

II. Die Kirchgemeinden in ihrer Verbundenheit erhoffen sich, durch die frühzeitige und nicht durch Sachzwänge begründete Verbindung ihr Miteinander zu bereichern, aus der Verschiedenartigkeit der zusammengeschlossenen Gebiete Gewinn zu ziehen und die Verwaltung durch eine weitgehende Zentralisierung zu erleichtern. Die Kirchgemeinden erhoffen, sich durch die Vereinigung den missionarischen Herausforderungen unserer Region besser stellen zu können. Sie bemühen sich, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern, einen Identitätsverlust zu vermeiden und beabsichtigen sicherzustellen, dass auch in Zukunft eine angemessene seelsorgerliche Begleitung der Kirchgemeinde garantiert und das kirchliche Leben mit Inhalten gefüllt ist. Die Gemeindegebiete Userin und Fürstensee sollen wieder aktiver in das Gemeindeleben eingebunden werden. Die Spannung zwischen dem Zusammengehörigkeitsgefühl und der Heimatverbundenheit soll für das Gemeindeleben fruchtbar gemacht werden. Für die Gemeindearbeit soll das Prinzip »Kurze Beine – kurze Wege« Berücksichtigung finden. Dies bedeutet, dass Gruppen für Senioren und für kleine Kinder überall dort angeboten werden, wo sie gebraucht werden gerade auch in den dörflichen Zusammenhängen.

III. Dieses vorausgeschickt soll die Arbeit in der Gemeinde sich nach den folgenden Grundsätzen entwickeln:

1. Seelsorge und sonstiger pastoraler Dienst
Die Seelsorge in der Gemeinde wird zukünftig durch 2 Pastoren, unterstützt von einem ehrenamtlichen Besuchsdienstkreis, wahrgenommen. Es werden 2 Seelsorgebereiche gebildet, welche aus den vormaligen Gemeindegebieten Neustrelitz, Zierke und Userin und Strelitz-Alt mit Groß Quassow, Klein Trebbow und Vosswinkel sowie Wokuhl einschließlich Fürstensee und Dabelow bestehen. In diesen beiden Seelsorgebezirken ist jeweils einer der beiden Pastoren zuständig. Den Gemeindemitgliedern steht es frei, sich an den jeweils anderen Seelsorger in der Gemeinde zu wenden. Die Pastoren teilen sich alle anderen Aufgaben so, dass beide Stellen eine gute Mischung aus städtischer und ländlicher Gemeindearbeit umfassen.

2. Gottesdienste
Die Gottesdienste sollen in der bisherigen Anzahl erhalten werden. In ihren Formen ist es wünschenswert, sie stärker für bestimmte Orte und Gruppen zu differenzieren. In gemeinsamen Gottesdiensten wird das Zusammenleben in der Kirchgemeinde gestärkt. Ehrenamtliche werden ermutigt und genießen Weiterbildung, damit sie eigenständig in den Kirchräumen ihrer Heimatorte Andachten ausrichten können sowie Liturgie und zu besonderen Anlässen auch die Verkündigung der Sonntagsgottesdienste gestalten können. In Abstimmung mit den zu bildenden Ortsausschüssen kann der Kirchgemeinderat abweichende Gottesdienstzeiten beschließen. Folgende Mindestzahl wird angestrebt:

Neustrelitz: wöchentlich
Strelitz-Alt: wöchentlich
Zierke: 14-tägig
Wokuhl: 14-tägig
Groß Quassow: monatlich
Klein Trebbow: monatlich.


Daneben soll versucht werden, durch gezielte Andachten das gemeindliche Leben in Fürstensee, Dabelow und Userin weiter zu beleben.

In Abstimmung mit den Ortsausschüssen werden, wie bereits in der Vergangenheit, in den einzelnen Kirchen jährliche Höhepunkte organisiert. Ein großes Gemeindefest wird jährlich an wechselnden Orten gefeiert.

3. Kirchenmusik
Die Kirchgemeinde beschäftigt einen Kantor (A-Kirchenmusiker). Neben der Arbeit mit Chören und Instrumenten ist besonderes Augenmerk auf Kinder- und Jugendarbeit sowie die Förderung und Begleitung von Ehrenamtlichen insbesondere aller jetzt schon in der Kirchenmusik Engagierten zu legen.

4. Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien ist Schwerpunkt im Gemeindeleben. Neben der Christenlehre, dem Konfirmandenunterricht und der Jungen Gemeinde enthält sie besondere Bemühungen, Kinder und Jugendliche an der Liturgie der Gottesdienste zu beteiligen.

a. Die Kirchgemeinde wird ein besonderes Augenmerk darauf richten, dass die Christenlehre auch an den bisherigen Standorten Wokuhl und Alt-Strelitz in ansprechender und lebendiger Weise organisiert wird, um möglichst viele Kinder für die Christenlehre zu gewinnen.

b. Die Kirchgemeinde wird die bisherige intensive Zusammenarbeit mit dem evangelischen sowie dem katholischen Kindergarten und der evangelischen Grundschule erhalten und nach Kräften zu intensivieren. Der Kontakt zu den weiteren Kindertagesstätten, Schulen und der Musikschule ist auszubauen.

c. Es gibt eine Gruppe für den Hauptkonfirmandenunterricht, eine für die Vorkonfirmanden sowie eine Junge Gemeinde.

d. Unabhängig von dem Ort der Veranstaltung soll versucht werden, dass die Kinder und Jugendlichen eine Beziehung zu dem Gemeindebezirk entwickeln, aus welchem sie stammen. Dieses kann beispielhaft durch die Vorbereitung und Durchführung von Gottesdiensten in den einzelnen Kirchen erfolgen.

5. Seniorenarbeit/Hauskreise/Bibelkreise
Die Arbeit der Haus- und Bibelkreise sowie die Seniorenarbeit wird auch zukünftig in der bisherigen Form weitergeführt und durch die Kirchgemeinde gefördert.

Es soll verstärkt darauf hingewirkt werden, dass interessierte Gemeindeglieder ausgebildet werden, Andachten zu halten. Die Haus- und Bibelkreise öffnen sich für alle Gemeindeglieder im Bereich und bereiten jeweils jährlich eigene Gottesdienste vor. Das beinhaltet auch die Predigt.

6. Diakonische Arbeit
Die Kirchgemeinde bemüht sich um Kontakte zu in unserer Gesellschaft benachteiligten Menschen. Sie macht Angebote, die ihnen nicht nur das Gefühl von Zuwendungsempfängern, sondern das von Adressaten des Evangeliums von Jesus Christus und ein Zuhause in der Gemeinde vermitteln. Außerdem pflegt die Kirchgemeinde eine enge Zusammenarbeit zu den Arbeitsbereichen des Diakoniewerkes des Kirchenkreises Stargard und der Neustrelitzer Tafel.

7. öffentlichkeitsarbeit/ Geschäftsführung/ Management/ Küsterdienste
a. Die öffentlichkeitsarbeit, das heißt vor allem eine attraktive Ausrichtung der Kirchen- und Gemeinderäume, Gemeindebrief, Plakate, Handzettel, Kontakte zur Presse, Internetpräsenz ist ein wichtiger Arbeitsbereich. Das gilt auch für die Geschäftsführung – inklusive Fundraising und Fördermittelbeschaffung. Je nach Möglichkeit (z.B. in Zusammenarbeit im Kirchenkreis oder Propsteien) sollen beide Arbeitsfelder künftig aus ihrem Nischendasein durch eine eigene Mitarbeiterstelle (Teilzeit) befreit werden. Dies würde die Fachlichkeit der Geschäftsführung sowie die Ausstrahlung der Kirchgemeinde und ihrer Gebäude wesentlich aufwerten. Außerdem könnten Förder- und Spendenmittel in größerem Umfang nutzbar gemacht werden. Die kirchlichen Mitarbeiter im Verkündigungsdienst würden für ihre Kernkompetenz mehr Zeit und Kraft zur Verfügung haben.

b. Im Gemeindegebiet sind zwei Küster zu je 25% angestellt. Ein Küster wohnt im Pfarrhaus Wokuhl und ist Ansprechpartner für den dortigen Gemeindebereich. Die Küster werden von ehrenamtlichen Küstern unterstützt. Die Kirchgemeinde bemüht sich, Kinder und Jugendliche für die Küsterdienste zu gewinnen. Für haupt- und ehrenamtliche Küster werden mindestens einmal jährlich Schulungen angeboten.

c. Bürozeiten werden in Altstrelitz, Neustrelitz und Wokuhl mindestens wöchentlich angeboten.

8. Bildungsarbeit
Durch gezielte Bildungsveranstaltungen werden einerseits Menschen außerhalb des gemeindlichen Umfelds erreicht, andererseits Gemeindeglieder in ihrem Glauben gestärkt. Glaubenskurse und Themenabende (»Jahresthema«) sind hierbei ein wichtiges Anliegen.

9. Bestehende Arbeitsverhältnisse auf Honorarbasis
Gemeindemitarbeiter mit Arbeitsverhältnissen auf Honorarbasis werden in verlässlicher Weise in die Finanz- und Stellenplanung für die Kirchgemeinde integriert. Die Kirchgemeinde bemüht sich bei Bedarf und im Einvernehmen mit den Betroffenen um Ausdehnung der Tätigkeit durch Kooperationsvereinbarungen in der Region.

10. Gemeindevermögen/Finanzen/Friedhöfe
a. Durch die Verbindung der Gemeinden wird das bisherige Vermögen der jeweils einzelnen Gemeinden Bestandteil eines gemeinsamen Vermögens. Die Kirchgemeinde behält sich vor, im Einzelfall Erträge aus dem Vermögen der örtlichen Kirchen (20%) für Personalkosten innerhalb der Kirchgemeinden zu verwenden.

b) Der Kirchgemeinderat bemüht sich, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu wirtschaften und die Hypothekenschulden abzutragen.

c) Alle Friedhöfe im Gemeindegebiet, die sich in kirchlicher Trägerschaft befinden, werden durch die Kirchenkreisverwaltung Waren geschäftlich betreut. Die jeweiligen Ortsausschüsse tragen Verantwortung dafür, dass vor Ort Ansprechpartner für Friedhofsangelegenheiten erreichbar sind.

11. Sonstiges
a. Die Kirchgemeinde will versuchen, mehr Gemeindemitglieder zu einer aktiven Mitwirkung zu gewinnen, insbesondere die Besuchsdienste zu verstärken und auch Dritte, nicht zur Kirche gehörende Personen zu motivieren.

b. Die Kirchgemeinde wird verstärkt darauf hinwirken Spenden anzuwerben, um die wirtschaftliche Basis der Kirchgemeinde zu sichern. In diesem Zusammenhang soll auch dafür geworben werden, das kirchliche Vermögen durch Vermächtnisse oder Erbschaften nachhaltig zu erhöhen. Auch hier soll durch eine gezielte Information ein neuer Raum erschlossen werden.

c. Die Kirchgemeinde verpflichtet ihre Pastoren und kirchlichen Mitarbeiter zur Teamarbeit und zu wöchentlichen gemeinsamen Dienstbesprechungen.



Neustrelitz, den 19.11.2008




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