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Die Sanierung im Detail


Architekt Jens Bergmann - Dipl. Ing. (FH)
Architekturbüro für Hochbau - Denkmalpflege
17094 Burg Stargard , Strelitzer Straße 23



Denkmalpflegerische Zielstellung

Stadtkirche Neustrelitz

1. BA Trockenlegung Nordseite einschl. Erneuerung Sandsteinplatten, Entfernung des

geschädigten Sockelputzes, Fenstersanierung

2. BA Fassadensanierung (Putz, Anstrich, Taubenverbrämung)


  1. Analyse


    1. Zustandsbeschreibungen der Teildenkmäler

      1. Fassade

      2. Der Außenputz über dem Sockel

      3. Die Backsteinflächen des Turmes

      4. Die Kapitäle aus Keramik

      5. Die Fenster

      6. Die Verblechungen

      7. Blitzschutz

      8. Außentüren

      9. Balustrade am Turm

      10. Sandsteinsockelplatten


  1. Denkmalpflegerische Anforderungen


    1. Denkmalpflegerische Rahmenzielstellung


    1. Denkmalpflegerische Festlegungen zu den Teildenkmälern

      1. Fassade

      2. Der Außenputz über dem Sockel

      3. Die Backsteinflächen des Turmes

      4. Die Kapitäle aus Keramik

      5. Die Fenster

      6. Die Verblechungen

      7. Blitzschutz

      8. Außentüren

      9. Balustrade am Turm

      10. Sandsteinsockelplatten














Maßnahmebeschreibung



  1. Analyse


    1. Zustandsbeschreibungen der Teildenkmäler

      1. Fassade

Die Schäden an den Fassadenflächen sind zu 90% auf Feuchtigkeit durch den Schlagregen zurück zu führen. Der Anteil der Schäden, die durch die Materialmüdigkeit oder durch die Umweltbelastungen entstanden sind, ist relativ gering. Betroffen sind alle Gesimse, Profilierungen und Vorsprünge, die nicht mit Blech abgedeckt oder wo die Verblechung kaputt ist. Besonders gefährdet ist der erdberührte Sockelbereich. Hier gibt es keine Sperrung gegen Erdfeuchtigkeit, so dass das Regenwasser in den Erdbereich eindringen kann. Das Büro Ott aus Neubrandenburg hat am 11.03.2004 vier Schürfgruben am Sockel angelegt und hat diesen o.g. Tatbestand vorgefunden. Gleichzeitig hat der Restaurator P. Wagner die Sandsteinplatten untersucht. Die Feuchtigkeit aus dem Erdreich steigt ungehindert hinter die Sandsteinplatten und in das Außenwandmauerwerk hoch.

Herr Wagner hat nachgewiesen, dass die meisten Platten außen dicht sind, so dass das Wasser hier nicht nach außen dringen kann. Deshalb steigt es weiter nach oben und tritt über den Außenputz nach außen aus. Der Beweis für diese Prozesse sind die deutlich abgesetzten Schlieren am Außenputz. Auch an den vor ca. 15 Jahren neu verputzten Stellen sind diese Schlieren vorhanden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Ursachen und Schäden an den Fassadenflächen folgende sind:

    • Das Eindringen des Regenwassers in den erdberührten Sockelbereich

    • Die dichten (vergipsten) Sandsteinplatten

    • Die nicht verblechten Gesimse, Profilierungen oder Vorsprünge

    • Verwitterungen und Materialmüdigkeit

Mit der Maßnahme 2004/2005 wurde durch die Sockelsanierung im Bereich der Sandsteinplatten an der Ost-, Süd- und Westseite eine Verbesserung der Situation erreicht.


      1. Der Außenputz über dem Sockel

Wie oben beschrieben, ist der Außenputz über dem Sandsteinsockel salzbelastet. Das betrifft auch die Basis und den Bereich von ca. 1,2m über dem Putzprofil der Basis der Pilaster toskanischer Ordnung


      1. Die Bachsteinflächen des Turmes

Die Backsteinflächen des Turmes weisen augenscheinlich relativ geringe Schäden auf. Der Anteil der geschädigten Formsteine wird auf 1,5% und der Klosterformatsteine auf ca. 5% eingeschätzt. Der Anteil der neu zu verfugenden Flächen auf ca. 50% der Gesamtfläche.


      1. Die Kapitäle aus Keramik

Die Pilaster der korinthischen, der dorischen und der ionischen Ordnung haben Kapitäle aus Keramik. Augenscheinlich sind die Kapitäle der korinthischen (oberen) Ordnung nur verschmutzt. 1991 wurden sie durch Drahtgitter gesichert.

Die endgültigen Schäden können erst nach der Einrüstung ermittelt werden.


      1. Die Fenster

Insgesamt sind 67 Fenster vorhanden. Davon gibt es 26 Stück Rundfenster, 3 Stück ovale Fenster, 26 Stück Fenster mit oberem Bogen und 12 Stück Rechteckfenster. 61 Fenster haben einen Holzrahmen. Bei 6 Rechteckfenstern auf der Nordseite fehlen die Schutzgitter. Hier ist nur noch ein verrosteter Stahlrahmen vorhanden. Bei einem Rechteckfenster auf der Nordseite fehlt bei einem Flügel die Sprosse. Er muss erneuert werden. Bei den bleiverglasten Fenstern ist die Verbleiung völlig desolat und die Windeisen sind stark verrostet und müssen insgesamt saniert werden. Die Verglasung ist sehr wellig.

Die Farbe bei den Holzrahmen und Flügeln bzw. bei den stahlsprossen ist völlig verwittert. Ein ovales Giebelfenster auf der Ostseite fehlt. Die Scheiben der Fenster wurden mit Glaserkitt verkittet.


      1. Die Verblechung

Der Verblechung kommt bei allen Fassadenflächen der Stadtkirche eine besondere Bedeutung zu. Deshalb wurden auch in der Vergangenheit relativ viele Fassadenteile mit einer Verblechung geschützt. Dort, wo die Verblechung in Ordnung ist, gibt es auch keine Schäden. Die Karnis der Pilaster der toskanischen Ordnung (EG Turm und Langhaus) hat keine Verblechung. Hier sind auch die Schäden erkennbar. Bedauerlicherweise sind einige Verblechungen aus Zinkblech und einige aus Kupferblech hergestellt worden. Hier muss eine Vereinheitlichung erfolgen, da sich die beiden Blecharten auf Dauer nicht vertragen.


      1. Blitzschutz

Eine Blitzschutzanlage für das Langhaus und für den Turm ist vorhanden.


      1. Außentüren

Bei den Außentüren auf der Nordseite ist eine Füllung gerissen. Bei der Außentür auf der Westseite fehlt der Türdrücker. Die Tür ist geschlossen. Es sind insgesamt kleinere Schäden vorhanden und der Farbanstrich müsste erneuert werden


      1. Die Balustrade am Turm

Die Balustrade des Turmes, die den Turmabschluss bildet, weist augenscheinlich keine Schäden auf. Die Kupferblechabdeckung ist vor ca. 15 Jahren erneuert worden und ist, nach Aussagen vom damaligen Küster Wolff im Jahr 2004, auch dicht.


      1. Sandsteinsockelplatten

In den Jahren 2004 / 2005 wurden die Sandsteinplatten auf der Süd-, Ost- und Westseite erneuert.

Es ist festzustellen dass das anfallenden Spritzwasser und die Feuchtigkeit der angrenzenden Pflasterung wiederum zu einer teilweisen Algenbegrünung der Sockelplatten führt.



  1. Denkmalpflegerische Anforderungen


    1. Denkmalpflegerische Rahmenzielstellung

Ziel der verschiedenen Maßnahmen ist grundsätzlich die Bewahrung der historischen wertvollen Bausubstanz.


    1. Denkmalpflegerische Festlegungen zu den Teildenkmälern

      1. Fassade

Um das Regenwasser von der Kirche schnell abfließen zu lassen, sind folgende Einzelmaßnahmen geplant:

Nordseite

  1. Der erdberührte Fundament-Sockelbereich wird bis zu einer Tiefe bis 100 cm freigelegt

  2. Dieser Bereich wird gesäubert, mit MG III geschlämmt und mit einem Dichtungsanstrich versehen. Dieser muss bis zur Unterkante der Sandsteinplatten angebracht werden. Zusätzlich ist die Fundamentkante zur Sockelplattenauflagerung zu sanieren.

  3. In einer Breite von ca. 1,5 m und einer Dicke von ca. 50 cm wird eine Tonpackung eingebaut. Sie hat ein Gefälle von ca. 5 - 10% von der Kirche weg. Das Sickerwasser wird hier aufgefangen und läuft über die Tonpackung ab.

  4. Auf die Tonpackung wird in einer Höhe von ca. 15cm Schotter aufgebracht, darauf kann dann gepflastert werden. Zusätzlich erfolgt der Einbau einer Linienentwässerung unmittelbar an der Platte mit Versickerungsmöglichkeit und die gleichzeitige Trennung der Pflasterung von den Sandsteinplatten.

  5. Die Sandsteinplatten auf der Nordseite werden entsprechend der anderen 3 Seiten erneuert.

Gesamte Fassade

  1. Kaputte Verblechungen müssen an erneuert, alle fehlenden eingebaut und alle aus Zinkblech durch Kupferblech ersetzt werden.

  2. Alle Sohlbänke aus Ziegelsteinen müssen so saniert werden, dass das Regenwasser sofort abfließen kann.

  3. Einbau Linienentwässerung vor Sockelplatten auf der Ost-, Süd- und Westseite einschl. Pflasterarbeiten

  4. Eventuell Oberflächenbehandlung der Sandsteinplatten an allen Fassaden erforderlich, nur in Abstimmung mit dem Restaurator und der Denkmalpflege

Alle Sanierungsmaßnahmen an der Fassade werden so geplant, dass es keine Veränderungen an dem äußeren Erscheinungsbild geben soll. Alle noch intakten Putzflächen bleiben erhalten. Trotzdem sind aber Putzerneuerungen und Nacharbeiten an Putzprofilen erforderlich. Die Nacharbeiten an den Profilen sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand überwiegend nur an der Basis der Pilaster im EG (toskanische Ordnung) erforderlich. Ziel ist es, hier nur eine obere Feinschicht neu aufzuziehen. Der Putz ist 1964 in der Mörtelgruppe II erneuert worden. Daher sollten die Ergänzungen ebenfalls in der gleichen Mörtelgruppe und in der gleichen Struktur ausgeführt werden, vorrangig Muschelkalkputzsystem. Vor Beginn der Putzarbeiten werden deshalb Musterflächen angelegt. Nach Abstimmung mit dem Restaurator und der Untersuchungsergebnisse am Mauerwerk und Putz sollten keine Sanierputzsysteme zur Anwendung kommen. Auf Grund der Putzsanierung wird es zu farblichen Abstufungen in den Fassadenflächen kommen. Die farbliche Angleichung der Putzsysteme halten wir für nicht ausführbar. Daher ist eine Farbbeschichtung aller Putzflächen erforderlich.



      1. Der Außenputz über dem Sockel

Diese Bereiche sollten vor Aufbringen eines neuen Putzes entsalzen werden. Das soll mit einem Kompressenputz erreicht werden. Dieser muss mindestens 1 Jahr aufgebracht bleiben. Dann wird er wieder entfernt und der endgültige Putz kann aufgebracht werde.

Es entsteht hier eine technologische Pause von einem Jahr.



      1. Die Backsteinflächen des Turmes

Gering beschädigte Form- und Ziegelsteine werden mit Ziegelersatzmasse ausgebessert. Erheblich geschädigte müssen allerdings ersetzt werden.

Bei allen zu ersetzenden Steinen wird die Form und Farbe den vorhandenen angeglichen. Die Verfugung erfolgt mit Kalkmörtel.



      1. Die Kapitäle aus Keramik

Alle Kapitäle müssen mit Hilfe von Wasser oder Dampf gesäubert werden. Die gerissenen werden geklebt und aufgearbeitet. Eine Erneuerung ist aus unserer Sicht nicht ratsam und auch sehr teuer. Durch die Risse sind auch die Spannungen aus den Kapitälen raus, so dass das Zusammenkleben keine Probleme nach sich ziehen wird. Weitere Aussagen entnehmen Sie bitte der Zuarbeit der Restauratorengemeinschaft Heidelmann & Hein.

Die Restaurierung der Kapitäle erfolgt unter Mitwirkung des Restaurators und der Denkmalbehörde.



      1. Die Fenster

Die fehlenden Fensterscheiben werden erneuert. Die Holzfenster werden überarbeitet und die Rahmen/Flügel neu beschichtet. Das fehlende ovale Giebelfenster wird ersetzt. Die bleiverglasten Fenster müssen in der Werkstatt neu bleiverglast werden und neue Windeisen aus V2A erhalten. Alle neuen Gläser werden den alten angeglichen.

Die fehlenden Schutzgitter auf der Nordseite werden komplett neu eingebaut.

Zusätzlich sollen alle weiteren bleiverglasten Fenster der Nord-, Ost- und Westseite ein Schutzgitter zum Taubenschutz erhalten.

Bei den einfachverglasten Holzsprossenfenster der Süd-. Ost- und Westseite ist aus unserer Sicht ein Einbau einer Schutzvergitterung der Fenster gestalterisch nicht vertretbar. An diesen Fenstern erfolgt eine Taubenverbrämung auf der Fensterbank.



      1. Die Verblechungen

Die Zinkverblechungen werden durch Kupferblech ersetzt. Nicht mehr intakte Verblechungen werden erneuert bzw. ausgebessert. Die Karnis der Pilaster erhalten eine Verblechung aus 1,2mm dicken Kupferblech.

Die Befestigungspunkte erhalten Hauerpuckel.

Zusätzlich geplant sind an den wesentlichen Absätzen Taubenverbrämungen auszuführen.



      1. Blitzschutz

Infolge der Sanierungsarbeiten an den Fassadenfläche muss der Blitzschutzfachmann für Umbauten und Ergänzungen eingeplant werden.



      1. Außentüren

Die gerissene Füllung der Außentür wird repariert , kleinere Sanierungen müsssen durchgeführt und die Beschichtung bei allen Türen erneuert werden.



      1. Balustrade am Turm

Keine Maßnahmen geplant







      1. Sandsteinsockelplatten

In dieser Maßnahme werden die Sockelplatten auf der Nordseite entsprechend den anderen 3 Seiten erneuert.





Die Fassadensanierung muss in 2 zeitlich getrennten Bauabschnitten von einem Jahr erfolgen.

1. BA

- Trockenlegungsmaßnahmen an der Nordseite einschl.

Sandsteinplattenerneuerung

  • Entfernung des geschädigten Sockelputzes mit anschließendem Kompressenputz (Opferschicht)

  • Ausführung der Fenstersanierung mit Aus- und Wiedereinbau, mit Erneuerung der Windeisen und teilweiser notwendiger Einrüstung der Nord-West-Ecke



  1. BA

  • Entfernung des Opferputzes im Sockelbereich

  • Ausführung der Sanierungsarbeiten an Einzelbereichen des Außenputzes gem. Schadensakrtierung

  • Anstrich der Fassadenflächen und Taubenverbrämung und Schutzgitter anbringen

  • Einbau Linienentwässerung vor Sockelplatten auf der Ost-, Süd- und Westseite einschl. Pflasterarbeiten

  • Eventuell Oberflächenbehandlung der Sandsteinplatten an allen Fassaden erforderlich, nur in Abstimmung mit dem Restaurator und der Denkmalpflege