Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinden Strelitzer Land · Kiefernheide · Kratzeburg

Friedhöfe

(Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung siehe unten)

Die Kirchengemeinde Strelitzer Land ist Trägerin von insgesamt acht Friedhöfen im ländlichen Bereich. Bis vor ca. 120 Jahren fanden sich Friedhöfe meist um die Kirchen herum. Weil die Bevölkerung wuchs und aus hygienischen Gründen wurden in fast allen Dörfern neue Friedhöfe im damaligen Außenbereich der Dörfer erschlossen und gewidmet. Schon in alten Zeiten gehörte die würdevolle Bestattung von Toten und der sorgsame Umgang mit Gräbern zu einer wichtigen Aufgabe der christlichen Gemeinschaft. Auch heute glauben wir, dass ein Friedhof ein Stück Kultur und Geschichte eines Ortes birgt und ein guter Ort für Trauernde ist. Die vielen Symbole und Zeichen auf den Friedhöfen zeugen auch davon, dass der christliche Blick über die Gräber hinaus bis in Gottes Ewigkeit reicht. Die Friedhöfe werden nicht nur mit Hilfe der notwendigen Gebühren getragen, sondern vielfach auch durch ehrenamtliches Engagement von Einwohnern, die durch Aktionen, Spenden und Arbeitseinsätze mit dazu beitragen, dass wir die Friedhöfe erhalten können.

Grundsätzlich stehen unsere Friedhöfe für alle Menschen zur Bestattung offen. Da viele Angehörige sich nicht in der Lage sehen, ein Grab langfristig und dauerhaft zu pflegen, haben wir inzwischen auf allen Friedhöfen die Möglichkeit, ein Rasengrab zu erwerben. Für die Pflege sorgt die Kirchengemeinde. Eine im Boden liegende Platte kennzeichnet das Grab und enthält den Namen des dort Bestatteten. Anonyme Bestattungen entsprechen nicht unseren Vorstellungen von der Würde der Person auch nach dem Tod. Darum gibt es sie auf unseren Friedhöfen nicht.

Bei der Wahl eines Bestattungsplatzes auf unseren Friedhöfen unterstützen wir Sie gerne. Ebenso die ortsansässigen Bestattungsunternehmen. Kirchliche Trauerfeiern können Sie bei den Pastoren erfragen. Diese sind in der Regel kostenfrei.

Besuchen Sie gerne unsere Friedhöfe, genießen Sie die Stille und den Frieden, der von diesen Orten ausgeht.

Der Friedhof Dabelow befindet sich am Weg hinter der Kirche und ist eingebunden in den angrenzenden Wald. Alter Baumbestand und ein historisches eingewachsenen Grabfeld mit über 100-jährigen Grabmalen zeichnet diesen Friedhof aus. Weitere Waldfriedhöfe befinden sich in Prälank am Weg zwischen Prälank Dorf und Prälank Siedlung – mitten im Nationalpark, und in Drewin am Weg Richtung See. Diese Friedhöfe verfügen über keine eigene Trauerhalle.

Auch in Voßwinkel gibt es vor dem Ortseingang einen kleinen Friedhof mit schönem alten Baumbestand und alten Familiengräbern. Die Einwohner des Dorfes lieben ihren Friedhof sehr und pflegen ihn entsprechend.

Der Friedhof Zierke findet sich in Ortsmitte, rechts ab der Dorfstraße. Er wird liebevoll gepflegt, ist mit einer historischen Mauer umgeben und verbunden mit einer Trauerhalle, die bei Beerdigungen von allen genutzt werden kann.

Der Friedhof Fürstensee, gleich hinter dem Ortseingang,ist zu Beginn der 90iger Jahre wieder in kirchliche Trägerschaft gekommen. Der hintere Teil hat einen eher waldartigen Charakter, während der vordere Teil sehr aufgeräumt wirkt. Die Einwohnerschaft von Fürstensee hat einen neuen Zaun gesetzt und bemüht sich um die Sanierung der auf dem Friedhof befindlichen Trauerhalle.

Der Friedhof Wokuhl befindet sich in der Dorfmitte, direkt an der Straße. Die Einwohnerschaft hat ihm vor ein paar Jahren einen neuen Zaun gespendet und errichtet. Besonders beliebt auf diesem Friedhof sind die Rasengrabstellen unter der alten Eiche. Die Trauerhalle rechts des Friedhofs ist im Eigentum der Kommune und kann über diese genutzt werden.

In Klein Trebbow in der Dorfmitte am Wesenberger Weg auf einer kleinen Anhöhe findet sich im hinteren Teil der Friedhof. Die dortige Trauerhalle steht für alle zur Verfügung.

Der Useriner Friedhof befindet sich am Ortsausgang Richtung Prälank gegenüber dem Sportplatz. Die Halle am Friedhof gehört der Kommune und kann über diese genutzt werden.

Friedhofsordnung vom 28. August 2020

Friedhofsgebührenordnung vom 28. August 2020